13.12.2016 07:46
Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

vorab per Fax +49/(0)69/755-51509
Herrn/Frau/Fräulein KOK Güntner
SPolizeipräsidium Frankfurt
Kriminaldirektion K15
Adickesallee 70
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 13. Dezember 2016

St/0345891/2016 Schreiben vom 24. November 2016

Sehr geehrte/r Herr/Frau/Fräulein Güntner,

Ihr Schreiben datiert auf den 07., frankiert am 08. ist hier mit normaler Post am 09. Dezember 2016 eingegangen. Sie teilen darin mit die Staatsanwaltschaft habe die durch Sie an mehreren Terminen - unter anderem am 24. April 2016 - beschlagnahmten Geräte freigegeben und bitten mich nun diese am 01. Dezember 2016 um 10:00 Uhr bei Ihnen abzuholen oder mich telefonisch bei Ihnen zu melden, der späteren eventuellen Verwertbarkeit bei Gericht wegen präferiere ich jedoch die Schriftform.

Wie Ihnen bekannt sein drüfte habe ich keinen Führererschein mehr und in der Folge auch kein Kraftfahrzeug und daher kann ich selbst die Geräte nicht transportieren.

Abgesehen davon hatte ich Ihnen ja bereits mitgeteilt daß abgsehen von dem Desktop HPDC7100 sämtliche von Ihnen beschlagnahmte Geräte (auch rechtlich betrachtet) Leihgaben meines Bruders

XXXXXX XXXXXXXXX XXXXXXX
XXXXXXXXX X
XXXXX XXXXXXXXXXXX / XX.
Mobil: XXXX / XXXXXXX

sind.  Daher schlage ich vor, daß auch dieser sich um die Abholung dieser SEINER Geräte kümmert. Nur der HPDC7100 Rechner gehört meiner alten Firma. Bei mir zu Hause hat mein Bruder noch die Originalverpackungen des ARLT-Minitowers sowie einen TFT-MonitorModell Acer X223W stehen, all das hatte er mir unaufgeforderte zur Verfügung gestellt als der von mir genutzte Monitor kaputtgegangen war und ich Ihn anbettelte mir Ersatz zu beschaffen weil ich selbst mir keinen leisten konnte. Er hat mir damals auch noch eine externe Backup-Platte gekauft und Geld gegeben gehabt von dem -zusammen mit Geld aus einer Stromrückzahlung (nachweislich durch überhöhte Abschlags-Vorauszahlung unfreiwillig angespart aus meinem pfändungsfreien HartzIV) - ich das Netbook wie mit ihm damals bei seinem Besuch hier in Frankfurt so besprochen besorgt hatte, er hatte mir seinerzeit auch noch ein Darlehen gegeben als ich 2013 unschuldig in U-Haft saß, Geld das ebenfalls für den Ankauf des Gebrauchtgerätes verwendet wurde, welches ich als Beweismittel-Vorführgerät bei Gericht  benötigte im Prozess gegen vodafone damals. Das gehört alles zu dem ARLT Minitower dazu, es sind
hier auch noch die fehlende Seitenwand des Gehäuses und die Verpackung vorhanden, ebenso Zubehör.  Das alles  wollte ich bei der Gelegenheit gleich mit an Ihn zurückgeben. Mein Bruder verfügt auch über ein Fahrzeug, allerdings habe ich Ihn bisher nicht telefonisch nicht erreichen können, daher schreibe ich ihm jetzt einen Brief.

Daher kann ich den von Ihnen vorgeschlagenen Abhol-Termin nicht einhalten. Da ich von Polizisten in der Vergangenheit (vereinfacht gesagt) ?zusammengeschlagen? wurde, werde ich um mich keiner unnötigen Gefahr auszusetzen selbst sowieso nicht kommen, zumindest nicht allein, sondern nur in Begleitung eines Zeugen oder Anwaltes oder zusammen mit jemamdem von der Presse falls mein Bruder nicht kann werde ich Anwalt XXXX XXXXXXX aus der XXXXXXXXXXX XX, XXXXX XXX XXXXXXX bitten mir behilflich zu sein. Einer von beiden wird sich bei Ihnen melden.


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