21.11.2016 06:38

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

vorab per Fax +49/(0)721/159-2512

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a

D-76133 Karlsruhe

Frankfurt a.M., den 21. November2016
XII ZB 514/16 Bundesgerichtshof Karlruhe

ein Beschluss vom 05., AUSGEFERTIGT (seit wann beglaubigt ein Gericht eigentlich etwas, sind Beglaub-igungen nicht eher die Aufgabe von Notaren?) am 07. Oktober 2016 in Sachen 3 WF 208/18 Oberlandes-gericht Frankfurt a.M., Vorinstanz  471 F 17156/14 Amtsgericht Frankfurt a.M., Ablehnung eines Befangen-eitsgesuches, liegt mir zwar vor aber ich habe zu diesem kein Rechtsmittel beim Bundes-gerichsthof eingelegt.Das war gemeint als ich Ihnen schrieb diesen Vorgang ? den mit dem Bundes-gerichtshof - gebe es nicht.Korrespondenz hierzu richtete sich allein an das Oberlandesgericht Frankfurt a.M., datiert auf den 12. Oktober 2016,und wurde mit Deutsche Post Einwurf-Einschreiben RE4295 3580 2DE am selben Tage versendet.

Erst am 14. November 2016 (vorab per Fax an die +49 / (0)721 / 1592512 versendet um 13:03 und 13:35 Uhr) antworte ich auf Schreiben ihres Bundesgerichtshofes datiert auf den 09. November 2016 welches mich UNAUFGEFORDERT auf eine von mir NICHT ERFOLGE EINGABE beim Bundesgerichhof erreichte und in welchem mir mitgeteilt wurde daß das Oberlandesgericht Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen habe. (Das ist auch Wurst, denn wenn solche zugelassen werden verweigert man mir Prozess-kostenhilfe wobei man die Anträge hierauf ein halbes  Jahr unberabeitet  beim BGH rumliegen lässt).

Am 12. Oktober 2016 hielt ich es für angemessen dem Oberlandesgericht die Folgen seiner nunmehr 16 jährigen konsequenten Sorgerechts- udn Umgansgsrechtsverweigerung, nämlich ein blutverchmiertes
T-Shirt aus einem der mehr als 5 Suizidversuche in die ich ganz bewusst durch die Reiki-Sekte und die Familie meiner Ex und gegen diese untätig bleibendem Behörden, Polizei und Gerichte getrieben worden bin zuzusenden um ihm die Kosnequenzen seines unterlassenen Handelns vor Augen zu führen.

Auch wurde ich am 23. Mai 2013 von der mir mal wieder aufden hals gehetzten Polizei ?zusammen-geschlagen?. Und was Gewaltschutzanträge ganz generell angeht so verwies ich darauf daß ich auch einen gegen einen Nachbarn haben stellen müssen der ebenfalls grundlos abgelehnt wurde weshalb ich von diesen Nachbarn ebenfalls angegriffen worden bin als ich am 08. August 2015 die Polizei holte, etwas das mir Oberstaatsanwlat Dr. König ausdrücklich so gesagt hatte für den Fall daß der Mann der - als er be-soffen - war mich einmal gewürgt hatte hier wieder als Untermieter meiner Nachbarin auftauchen solle.

Mehr als zwo Jahre Verfahrensdauer für eine einstweilige Anordnung in Gewalstschutzssachen spricht Bände. Sie helfen allein den Tätern. Nicht den Opfern, die sie verhöhnen.

+++

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

vorab per Fax +49/(0)60/1367-2976

Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 21. November2016

3 WF 208/18 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
XII ZB 514/16 Bundesgerichtshof Karlsruhe
471 F 17156/14 Amtsgericht Frankfurt a.M.

anbei meine eingabe vom heutigen Tage an den BGH dem ich über
ihre schleppende Arbeitsweise berichte .


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