09.12.2013 09:52

Frankfurt a.M., den 09. Dezember 2013

Verfassungsbeschwerde    Art. 19 Abs. 4 GG
3 Ws 1170/13 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.    (Verletzung der Rechtsweggarantie)

Soeben erreicht mich Beschluss in vorbezeichneter Angelegenheit datiert auf den 05. Dezember 2013 mit Begleitschreiben vom selben Tage und, Rekordtempo, am selben Tage ausgefertigt.
Es kann ja wohl nicht angehen das Ermittlungsrichterin zusammen mit der Staatsanwaltschaft einen Verteidiger bestellt mit dem diese ? also die Verfahrensgegnerin Staatsanwaltschaft arbeiten will ? nicht aber ich.

Nicht nur daß sich Richterin (am Land- oder doch Amts?- gericht oder ist das wieder eine andere) Simon angemaßt hat Fristerfordernis des  §118 (5) StPO nicht einzuhalten, nein man fühlt sich ? nur getroffene Hunde bellen - seitens des Oberlandesgerichtes auch angegriffen wenn auf Untätigkeit und über-lange Verfahrensdauern hin Beschwerden ergehen! Liegt das daran daß Oberlandesgerichtsrichter Pohl verwandt ist mit dem Herrn Pohl von der Uni-Klinik Frankfurt a.M. der mutmaßlich an der Konstablerwache Plakate klebte?

Zudem meinen die Richter Atheisten wie mich dadurch provozieren zu dürfen indem sie deutlich machen daß sie an jungfräuliche Empfängnisse glauben indem sie sich Christbäume in die Foyers der Gerichte stellen. Das verletzt mich in meinem Grundrecht auf negative Religionsfreiheit ? also Religions-losigkeit ebenso wie es eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt.

Insbesondere ist das deshalb bitter weil ich als erster Vater in der bundes-deutschen Rechtssprechung gegen die Mär von der ?jungfräulichen unbe-fleckten Empfängnis? ? zentralem Dogma der christlichen Religion - geklagt habe und die Mutter meiner Tochter (eheähnlichen Lebensgemeinschaft) gerichtlich zum Vaterschaftstest gezwungen habe nachdem diese versucht hatte mit über das Nichtleisten der Unterschrift auf der Vaterschaftsanerkennungsurkunde und die prozessbetrügerische Falschangabe ich sei nur MÖGLICHERWEISE der Vater des Kindes meine Vaterschaft de jure streitig zu machen um so ? mittels de facto aber nicht de jure existenter Vaterschaft - zu verhindern daß ich Umgangs- oder Sorgerecht beim Kind durchsetzen konnte. ( 9 F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M., s.a.  http://take-ca.re/af.htm ).

Zudem verletzt es mein Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz als Vater und in meinem Grund-recht auf Achtung und Schutz der biologischen Familie / leiblichen Vaterschaft die anders als ein Trauschein ? die einzige unaufhebbare und damit stabile Verbindung zwischen Kind und Elternteil (oder wollen sie ernsthaft bei einer Scheidung oder Trennung die Gene aus den Kindern extrahieren) darstellt.
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Hier zeigt die Justiz deutlich daß sie nicht blind ist was das Ansehen der Religion angeht. Zuletzt war religiöse Verfolgung von 1933 ? 1945 Menschenrechtsverbrechen der Nationalsozialistischen Justiz.

Für religiöse Symbolik ? die allen nicht Christen, also Hindus, Buddhisten, Moslems UND JUDEN klarmachen soll wer hier Recht spricht ? nämlich irgendwelche Jesus-Freaks und nicht sich einem säkularen Staat verpflichtet fühlende Staatsdiener - ist Geld da.

 

Das Geld das fehlt (siehe 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.) wenn man sich weigert hungernden Menschen durch vorenthalten von Prozesskostenhilfe oder Rechtsberatungs-
hilfescheine den Klageweg zu eröffnen um gegen die Jobcenter ihr Grundrecht auf angemessene Ernährung aus Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen geltend zu machen.

Man hätte das Geld der ? auch atheistischen oder nicht-christlichen ? Steuerzahler auch dahingehend besser verwenden können die Anfangs erwähnte Beschwerdeentscheidung wegen Untätigkeit und Verfahrensdauer gerichtskostenfrei ergehen zu lassen satt H(artz)IV ? Empfängern auch noch Gerichtskosten aufzuhalsen.

Wegbeschreibungs-Flyer mit Straßenkarten drucken welche denjenigen Obdachlosen und Bettlern auf der Zeil (die ihre Tätigkeit mit ?für Essen? Schildern nachgehen) aufzeigen wo sie in der Nähe umsonst essen können - oder übernachten - läge auch im bereich sinnvollerer Mittelverwendung.

Gru&SZlig;
 
(Maximilian - ?Ebenezer Scrooge? - Bähring)


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