21.06.2013 08:45
Petition/Strafanzeige vom 3. August 2012:

?Aus Rache über vorgenannte Beschwerde reagierte die Frankfuter Polizei mit wiederholten DROHUNGEN würde ich die STRAFANZEIGE GEGEN BEAMTE nicht ZURÜCKZIEHEN so würden diese dafür Sorge tragen daß ich in der Psychiatrie lande.
Diese Drohungen haben sie am 13.07.2012 wahrgemacht?,

und ich habe 25 Tage hungergestreikt vom 13.07.2013 bis sie mich am 06.08.2012 in Ruhe ließen. Auch zwischen dem 24.05.2013 (Willkürinhaftierung ab dem 23.), und dem 06.06.2013 hab ich 13 Tage Hungergestreik eingelegt.

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Strafanzeige vom 28. Februar 2007 (Inhaftierung in der Nacht vom Karnevalsdienstag/Aschermittwoch 2007, 20./21. Febuar 2007)

Ich mußte die msd dichtmachen um das Anteilsvermögen meiner daran beteiligten Mitgesellschafter über die ?geschmälerten Gewinnaussichten? dank psychiatrischer Diffamierung der technischen Leitung (= Mir) nicht zu strapazieren.

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Als Verteidigungs-kriegführende Konfliktartei zur Verteidgung und Etablierung der Menschenrechte auch für unverheiratete Väter in der Bundesrepublik (Kriegserklärung vom April 2012) obläge mir theoretisch sogar ?targeted Killing? feindlicher Kombattanten. Auch das grundgestzliche Widerstandsrecht läßt sogar Gewaltasuübung und Tötung zu, nicht aber - und darauf sei veriwesen - Verurteilung,.

http://rolofs.net/logik&moral/skoleio_rh.html

http://www.fr-blog.com/2009/12/03/egmr-sorgerechtsregelung-nicht-verheirateter-vater-ist-menschenrechtsverstos/

Der § 1626a BGB ist Hochverrat von oben die wollen anscheinend unbedingt einen Kampf zwischen Kirche der Jungfrauen aber Schwanger und demjenigen überwiegenden Teil der Bevölkerung provozieren, für welchen Vaterschaft in erster Linie was mit Biologischer Realität zu tun hat und nicht mit armustbedingten kirchlichen Adoptionspapieren aus der dritten Welt. Neues Sorgercht sieht Veto für die Kindesmutter vor.  Und sowohl EGMR als auch BVerfG hatten moniert daß die Stellung des biologsichen Vaters als minderwertigen Elternteil beseitigt und Neureglung Gleichberechtigung der Geschlechter hinsichtlich der Elternschaft herstellen müsse. Und zwar nach Maßgaben der Menschenrechte zu deren Einhaltung wir Deustchen uns in Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz verpflichten: ?Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, ? und in diesen Menschrechten steht in Artikel 1 ?Alle Menschen sind frei und gleich an ? Rechten ?? und in Artikel 2 ? ?, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach ? Geschlecht, ? Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt? Adel) ?oder sonstigem Stand.? In Artikel 7 steht zudem ?Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ? haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung,? und Artikel 16 betont das Schutzrecht für die natürliche (= biologische) Familie also das Eltren-Kind Verhältnis  ?3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.? In der Europäische Menschnrechtskonvention ist das Diskriminerungsverbot in den Artikeln 8 ?Jede Person das Recht auf Achtung ihres Familienlebens ?? und Artikel 14 festgelegt  ?Der Genuss in dieser Konvention anerkannten rechte ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechtes ? zu gewährleisten.? (Die Europäer haben übrigens Todesstrafe (in Artikel 2) und Notstandsrecht (Artikel 15) - letzteren als nicht näher definierten öffentlichen Notstand - ich nehme den gesetzgebrischen als Weigerung konventionskonforme Gesetze zu erlassen als Grundlage - in der EMRK verankert, der Rechtsmißbrauchsschutz (Artikel 17) erlaubt diesen - meiner Lesart nach - für die Durchsetzung der Konventonsrechte auszurufen, nicht aber für deren Abschaffung für einzelne Gruppen (uneheliche Väter)).

http://anschlag215.tumblr.com/post/52704059151/http-www-ifhv-rub-de-documents-huvi-selectedartic

http://anschlag215.tumblr.com/post/52882296631/war-against-merkels-terror-regime-targeted-killings

http://anschlag215.tumblr.com/

Ein KONDITIONAL-/BEDINGUNGSSATZ (mit ?Wenn? eingeleitet) eine ganz normale Strafandrohung und als Gestzgeber, dessen verlängerter Arm/Sekretär der Abgeornete ist, die Staatgewalt geht nämlich vom Volke aus und nicht vom Gewissenfreiheit des Mandates gegen die Wählerschaft missbrauchenden Abgeordneten:

Q: ?WANN werden Amtsgericht, Jugendamt und polizei ?umgebracht???
A: ?WENN ? aufgrund sexistisch begründeter behördlicher Untätgkeit ?meinem Kind etwas zustößt.?

http://www.mein-deutschbuch.de/lernen.php?menu_id=121

?WENN sich herausstelt daß dem Kind etwas ? zugstoSZen ist, ? eine Strafndarohung wie in ?Wenn Du mit 60 Sachen in der 30er Zone fährst dann ??.

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Auch sehr zum Lachen waren diejenigen die Schiss vor meiner zulässigen politischen Forderung: ?Todesstrafe für KORRUPTE Beamte (wie im vorbildlichen Pakistan)? hatten! Fühlen die sich angesprochen? Staatsanwalt, bitte ermitteln Sie.

Fundstellen der Gesetze:

http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html
http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html

~~~

?Helsinki-Syndrom wie Helsinki, Schweden?? - ?Nein, Finnland.?
http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Stockholm-Syndrom
http://www.fehler-im-film.de/forum/showthread.php?t=38535

~~~

Die Polizei weigert sich ihre Arbeit - Strafanzeigen entgegenzuhemen - zu machen. Da wurde es im Rhamen rechtfertigenden Notstandes nötig über das Gewaltmonopol nachzudenken. Das ist mit der Petition beim Bundestag zum Artikle 20 Absatz 4 Grundgestz auf die ich

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/53144750492/hungerstreiks-in-politischer-gefangenschaft-sind

(unter anderem vorgenantem Orte, hier im Blog) Bezug nehme geschehen.

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Als Verteidigungs-kriegführende Konfliktartei zur Verteidgung und Etablierung der Menschenrechte auch für unverheiratete Väter in der Bundesrepublik (Kriegserklärung vom April 2012) obläge mir theoretisch sogar ?targeted Killing? feindlicher Kombattanten. Auch das grundgestzliche Widerstandsrecht läßt sogar Gewaltasuübung und Tötung zu, nicht aber - und darauf sei veriwesen - Verurteilung,.

http://rolofs.net/logik&moral/skoleio_rh.html

http://www.fr-blog.com/2009/12/03/egmr-sorgerechtsregelung-nicht-verheirateter-vater-ist-menschenrechtsverstos/

Der § 1626a BGB ist Hochverrat von oben die wollen anscheinend unbedingt einen Kampf zwischen Kirche der Jungfrauen aber Schwanger und demjenigen überwiegenden Teil der Bevölkerung provozieren, für welchen Vaterschaft in erster Linie was mit Biologischer Realität zu tun hat und nicht mit armustbedingten kirchlichen Adoptionspapieren aus der dritten Welt. Neues Sorgercht sieht Veto für die Kindesmutter vor.  Und sowohl EGMR als auch BVerfG hatten moniert daß die Stellung des biologsichen Vaters als minderwertigen Elternteil beseitigt und Neureglung Gleichberechtigung der Geschlechter hinsichtlich der Elternschaft herstellen müsse. Und zwar nach Maßgaben der Menschenrechte zu deren Einhaltung wir Deustchen uns in Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz verpflichten: ?Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, ? und in diesen Menschrechten steht in Artikel 1 ?Alle Menschen sind frei und gleich an ? Rechten ?? und in Artikel 2 ? ?, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach ? Geschlecht, ? Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt? Adel) ?oder sonstigem Stand.? In Artikel 7 steht zudem ?Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ? haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung,? und Artikel 16 betont das Schutzrecht für die natürliche (= biologische) Familie also das Eltren-Kind Verhältnis  ?3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.? In der Europäische Menschnrechtskonvention ist das Diskriminerungsverbot in den Artikeln 8 ?Jede Person das Recht auf Achtung ihres Familienlebens ?? und Artikel 14 festgelegt  ?Der Genuss in dieser Konvention anerkannten rechte ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechtes ? zu gewährleisten.? (Die Europäer haben übrigens Todesstrafe (in Artikel 2) und Notstandsrecht (Artikel 15) - letzteren als nicht näher definierten öffentlichen Notstand - ich nehme den gesetzgebrischen als Weigerung konventionskonforme Gesetze zu erlassen als Grundlage - in der EMRK verankert, der Rechtsmißbrauchsschutz (Artikel 17) erlaubt diesen - meiner Lesart nach - für die Durchsetzung der Konventonsrechte auszurufen, nicht aber für deren Abschaffung für einzelne Gruppen (uneheliche Väter)).

http://anschlag215.tumblr.com/post/52704059151/http-www-ifhv-rub-de-documents-huvi-selectedartic

http://anschlag215.tumblr.com/post/52882296631/war-against-merkels-terror-regime-targeted-killings

http://anschlag215.tumblr.com/

Ein KONDITIONAL-/BEDINGUNGSSATZ (mit ?Wenn? eingeleitet) eine ganz normale Strafandrohung und als Gestzgeber, dessen verlängerter Arm/Sekretär der Abgeornete ist, die Staatgewalt geht nämlich vom Volke aus und nicht vom Gewissenfreiheit des Mandates gegen die Wählerschaft missbrauchenden Abgeordneten:


?WENN sich herausstelt daß dem Kind etwas ? zugstoSZen ist, ? wie in ?Wenn Du mit 60 Sachen in der 30er Zone fährst dann ??.

Auch sehr zum Lachen waren diejenigen die Schiss vor meiner zulässigen politischen Forderung: ?Todesstrafe für KORRUPTE Beamte (wie im vorbildlichen Pakistan)? hatten! Fühlen die sich angesprochen? Staatsanwalt, bitte ermitteln Sie.

Fundstellen der Gesetze:

http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html
http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html

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Q: ?WANN werden Amtsgericht, Jugendamt und polizei 'umgebracht???
A: ?WENN ? aufgrund sexistisch begründeter behördlicher Untätgkeit ?meinem Kind etwas zustößt.?

http://www.mein-deutschbuch.de/lernen.php?menu_id=121

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?Helsinki-Syndrom wie Helsinki, Schweden?? - ?Nein, Finnland.?
http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Stockholm-Syndrom
http://www.fehler-im-film.de/forum/showthread.php?t=38535

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Die Polizei weigert sich ihre Arbeit - Strafanzeigen entgegenzuhemen - zu machen. Da wurde es im Rhamen rechtfertigenden Notstandes nötig über das Gewaltmonopol nachzudenken. Das ist mit der Petition beim Bundestag (in Schrftform nachgereicht April 2012) auf die ich

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/53144750492/hungerstreiks-in-politischer-gefangenschaft-sind

(unter anderem an vorgeannter Fundstelle) Bezug nehme geschehen.

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Ich erstatte hiermit zudem Strafanzeige wegen Kindesentzug (ohne ein Elternteil zu sein) § 235 I und IV StGB wie der Petitionsausschuß des Bundestages in Pet 4-14-07-40326-008428 (bpadler.jpg) vorschlägt.

Und zwar gegen die Verantwortlichen bei Amstgericht, Jugendamt und Polizei Bad Homburg v.d. Höhe und Frankfurt a. M. mit Beweismitteln die den Ausschüßen für Verteidigung und Petitionen von mir aus den vergangenen recht turbulentnen Tagen bereits vorliegen (Fax/EMail)! Insbesondere die Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg Korwisi ist mir im Zusammenhang der Nichtbearbeitung meiner Eingaben besipielsweise vom 13. Februar 2012 (erstmals erhalte ich mit dem 17. Juli 2012 eine Eingansbestätigung in Form eines Hausverbotes (20120717-korwisi.jpg) was soll das denn) wichtig. Es besteht Verdunklungsgefahr. Ich erbitte die notariell beglaubigte Schriftform damit wir nachher genau feststellen können wer was ?gesagt? hat. Sciherheitshaber verweise ich auf meine Email ?

Auch über die beigefügte Sache AXXXXX (201208061820-ASFOUR.jpg) vom 19. Juli 2012, mit zur Kenntnis gelangt am 06. August 2012. DXXXXX AXXXXX war Anwältin meiner Ex und Mutter meiner Tochter UXX RXXX. (1626a2-[1-6].jpg, 1626a2.ppt.zip, 1626a2-v2.pdf, _______3-zs-741-11-verleumdungen-rufmord-2.jpg, 20120805-bp-gauck.gif, nazisrftf2.jpg, nazisrftf2.pdf)


Immerhin unterstützt die Stadt mutmaßlich eine hoch kriminelle pseudomedizinische Sekte. Leider ist das erst mit den Medienberichten - zufällig sah ich Wieland Backes im SWR Nachtcafe über das Buch von Joachim Huessner berichten) klargeworden was da läuft ?
 
Sicherheitshalber füge ich nochmal Auszüge aus dem Buch bei (jhewhl-[ABC].jpg, jhewhl.pdf), und meine Petition hierzu (einwillligungsunfaehig-v2-anon.jpg).
 
Gruß
 
Ma>

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Die Petition Adler auf die in der Email bezug genommn wird findet sich hier: http://adler.dynip.name


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