13.06.2014 06:20

Maximilian Bähring
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Polizei
Bad Homburg v.d. Höhe
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D-61350 Bad Homburg v.d.Höhe



Frankfurt a.M., den 13. Juni 2014


Entschädigungsbetrug.


Strafanzeige gegen alle Angehörigen der Famili Exxxxxxx Gerichtsvollzieherin Rxxx Sxxxxxxxxxx-Sxxxxx und die Anwälte Kxxxx und Rxxxxxx wegen des bandenmäßig organisierten Betruges.

Es scheint eine regelrechte Masche geworden zu sein Leute kriminellerweise in die Insolvenz zu treiben (Manipulation von Telefonrechnungen), sie dann krankenhausreif zu verprügeln und illegal zu inhaft-ieren um nachher als Gläubiger Entschädigungen für zu Unrecht erlittene Haft einstreichen zu können. Zudem kaufen Gerichtsvollzieher und Betreuer einfach mal Leistungen gar nicht benötigt werden (Transport der Firma Pxxx). Ich ersatte daher Strafanzeige gegen sämtliche Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichts-bezirk Frankfurt a.M.. Nicht umsonst bedarf die Abgabe einer eidsstattlichen Versicherung der Gegenwart eines Notars oder Richters um sicherzustellen daß sie nicht ? wie hier unter faslchen Vorzeichen ? erpresst wird. Genau so soll Betrügereien wie der der Exxxxxxxxx / Sxxxxxxxxxx-Sxxxxx abgeholfen werden.

Tatbestand: Mieter und Vermieter schloßen Mietvertrag über die Mietsache Götzenmühlweg 67, den der Vermiter nach einem Monat Mietdauer nicht mehr zu erfüllen trachtete sondern von seiner Seite her kündigte - weil ein Stalkerin, ?Boba Voigt?, ebefalls Jugoslawin wie der Vermieter mich verfolgte ? genauer bat sie mich vor ihrem angeblich prügelnden Ehemann Stephan H. Voigt zu schützen - was in der Folge zu mehreren lärmbedingten Polizeieinsätzen führte. Da ich aus meienr journalistsichen Tätigkeit weiß daß die Bad Homburger Polizisten in Drogen-geschichten verstrickt ist habe ich einen unabhängigen Polizisten aus Rheinland-Pfalz hinzugezogen um zu ermitteln was an den ganzen geschichten von agebliche verprügelten Frauen denn nun wirklich drann ist wiel Sie mir egsagt hatte sie wäre zur Polizei gegangen. War Sie aber nicht, DAS HABE ICH ÜBRPRÜFEN LASSEN, sie log mich schlicht an. Daraufhin habe ich ihr deutlich gemacht sie solle sich von mir fernhalten und sofort nach einer neuen Wohnung gesucht deren Anschrift ihr unbekannt war. Das sind die lärmbedingten Polizeieinsätze. Möglicherweise wollte sie häusliche Gewalt vortäuschen. Der Vermieter kündigte mit Hinweis auf den Lärm den gerade erst egschlossenen Mietvertrag. Ab diesem Zeitpunkt der Kündigung versuchte der ehemalige Vermieter Schadenersatz dafür einzuklagen daß der von seiner Seite her gekündigte Vertrag nicht erfüllt würde. Bei Übergabe der Mietsache war in bar eine Kaution entrichtet worden für die auch ein Quittung existiert. Im späteren Verfahren VERSUCHTE der Anwalt des Vermieters mich, den Mieter, um diese geleistete Kaution zu prellen. Zudem bestelte die Gerichtsvollzieherin des Vermieter zwecks Räume der Wohnung eine Spedition und zwar unnötigerweise ihr war von meienr Seite aus mitgeteilt worden daß diese Wohnung pünktlich geräumt sein würde.

Es ist nachweisbar daß die Gerichtsvollzieherin die Spedition mittels Vorschüßen aus der Staatskasse oder auf Kosten der Schuldner zu unrecht begünstigt und die geschädigten betrügt. Daher meine Anzeige.
Ich weiß das der Mietsache Sxxxxx wegen wo wir auf einer Speditionsrechnung sitzen geblieben waren.

Gruß

 
(Maximilian Bähring)


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