16.05.2014 10:27

http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/beckmann/sendung/15052014-volkskrankheit-demenz-100.html
http://neomagazin.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/8dc5a38d-2844-4864-953a-d727a7a9e658/20299440?generateCanonicalUrl=true

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
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Redaktion Beckmann
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132 - 134

D-20149 Hamburg

Frankfurt a.M., den 16. Mai 2014

15. Mai 2014 ca. 23:10 Uhr ARD/DasErste ?beckmann? ?Herausforderendes Verhalten.? ? strafbar nach § 226 (1) 3 StGB!

Herr Beckmann, Frau Poth,

Unterbringungen in Pfegeheimen oder Psychiatrien sind freiheitsberaubende Maßnahmen. Im Gesetz regelt das der § 1896 BGB. Und im Verfahren was die eigene ?Betreuung? genannte ?Entmündigung? angeht bleibt der Betroffene immer ? unter egal welchen Umständen ? verhandlungsfähig! Das bedeutet er darf über seine Situation unter keinen Umständen belogen werden, weil er sich sonst nicht richtig vor Gericht ?verteidigen? kann. In Frankfurt a.M. herrschen zum Teil skandalöse Zustände wo Richter einfach ohne Ansehen des Falles einstweilige Anordnungen erlassen und die Opfer dann 14 Tage ohne jegliche tatsächliche juristische Gegenwehr dastehen lassen weil die meiseten Verfahrensbeistände / Anwälte sich um nichts kümmern als ihre 144 ?uro pro Fall zu kassieren. Und durch die Freiheitsberaubung versucht man den Leuten Unterschriften abzunötigen - also ?zu erpressen?- in denen Sie in die ?Betreuung? genannte ?Entmündigung? einwilligen sollen.

§ 275 FamFG ? Verfahrensfähigkeit

In Betreuungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.

§ 1896 BGB ? Voraussetzungen

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

P.S.: Die ganze Betreuungsmafia ist ein Umverteilen des Besitzes der (einheimischen) Alten an (zugewanderte) Pflegekräfte im Prinzip ein ausplündern der älteren Generation. Denn irgendwelche Ärtzte und Richter erklären die hilflosen alten Menschen zu Zwangs-Pflegefällen und ab dem Moment klingelt in den Pflegeheimen oder beim Pflegedienst die Kasse. Für die sind das zahlende Kunden welche Löhne erwirtschaften. Und hierfür wird deren Vermögen gepfändet/verwertet - und auch der Erbteil von deren Kindern ? seit den H(artz)IV-Reformen ? weil man erst Geld vom Statat bekommt wenn man wirklich nichts mehr hat. Das ist nichts anderes als ausplündern von Erwerbsunfähigen und umverteilen an (noch!) ?aktive Arbeiter?.


SEITE OBEN (EMail bis hier) GELANGTE WEGEN INTERNET-FAX-DIENST-FEHLFUNKTON DOPPELT AN DIE STA (3 satt 2 Seiten Fax, siehe Sendebericht) DAS IST IM DAZUGEHÖRIGEN POSTBRIEF KORRIGIERT!

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Maximilian Bähring
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vorab per Fax: +49 (0)30 9014 3310

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91

D-10559 Berlin

Frankfurt a.M., den 16. Mai 2014



15. Mai 2014 ca. 23:10 Uhr ARD/DasErste ?beckmann? ?Herausforderendes Verhalten.? ? strafbar nach § 226 (1) 3 StGB!
252 UJs 376/14 Staatsanwaltschaft Berlin

Eine Stasi hat nie existiert, die existiert nur im paranoiden Wahn-systems des Pfarrers J. Gauck den der Geheimdienst vom ?I an? finanziert.  - Und eine Stasi 2.0 ist schon rein technisch undenkbar (siehe ?James Bond?) im Zeitalter von Webcams und Trojanern/ Viren in Computern und Smartphones und wegen des ?Versteckte Kamera?-Fernsehens

Abgesehen davon daß Zuschauer permanent mit ?Paranoia-Cams? von der ?Frank Elstner Akademie? (das ist der Moderator der ?versteckte Kamera? Sendung ?Verstehen Sie Spaß?) zu Ausrastern provoziert werden sollen (siehe auch zdf Neo-Magazin mit J. Boemermann von gestern Nacht) ? was ganz sicher insoweit etwas damit zu tun hat daß die Redaktionen von mir per TWITTER-Tweets (also Internet-Kurznachrichten) mit Munition für den von Boemermann ausgerufenen ?Krieg? versorgt werden geht es mir insbesondere darum daß in der im Betreff referenzierten ?beckmann? Sendung nicht einmal die Professorin für Psychiatrie Dr. Isabella Heuser - welche die Rechtslage kennen müßte - von der Berliner Charite sich die Mühe gemacht hat Frau Poth darauf hinzuweisen daß zu den Erfordernissen eines Unterbringungs oder Betreuungsverfahrens gehört daß der oder die hiervon Betroffene im Verfahren alle Fakten kennt weil er/sie dort als voll verfahrensfähig gilt und sich ansonsten nicht angemessen ?verteidigen? kann. Wegen der Frau Prof. Dr. Heuser halte ich die Staatsanwaltschaft in Berlin für örtlich zuständig.

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)


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